Wortmarke des Epilepsiezentrums mit modernem, klaren Schriftzug
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Barrierefreiheits­erklärung

gemäß Anlage 3 zu §§ 12, 28 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Informationen zum Dienstleistungserbringer nach § 246 EGBGB

Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Pfarrer-Leube-Straße 29 88427 Bad Schussenried Vertreten durch Geschäftsführer: Dr. Dieter Grupp

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Das Epilepsiezentrum Bodensee ist eine Einrichtung des Zentrums für Psychiatrie Südwürttemberg (AöR). Als öffentliche Gesundheitseinrichtung bietet es medizinische, therapeutische und beratende Leistungen für Menschen mit Epilepsie und verwandten neurologischen Erkrankungen in stationären und ambulanten Versorgungsformen an. Über die vorliegende Internetseite des Dienstleistungserbringers werden folgende elektronischen Dienstleistungen i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 5 BGSG angeboten:
  • Kontaktmöglichkeit zum Dienstleistungserbringer über ein Kontaktformular
  • Bewerbung über ein Online-Formular
  • Bestellung von Rezepten über ein Formular zur Rezeptanforderung
  • Download von Informationsmaterialien und Formularen
 

Beschreibungen und Erläuterungen zum Verständnis der Durchführung

  • Für die Nutzung der auf der Website bereitgestellten Online-Formulare (Kontakt-, Bewerbungs- und Rezeptbestellformular) füllt der Nutzer die vorgesehenen Eingabefelder aus und übermittelt die eingetragenen Daten durch einen Klick auf einen Button an den Betreiber.
  • Einzelne Informationsmaterialien und Formulare stehen auf verschiedenen Seiten der Website zum Download bereit. Durch Anklicken des jeweiligen Download-Links werden die entsprechenden Dateien (z. B. PDF-Dokumente) geöffnet oder auf das Endgerät des Nutzers heruntergeladen.

Beschreibung der geltenden rechtlichen Anforderungen

Die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i. V. m.§ 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.  

Beschreibung der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Webseite des Dienstleistungserbringers ist gemäß den aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 auf Level AA barrierefrei gestaltet, um sicherzustellen, dass das Angebote für alle Menschen zugänglich ist. Zu den umgesetzten Maßnahmen zählen insbesondere:
  • Kontrastverhältnisse: Es wurde darauf geachtet, dass Elemente durch genügend Kontrast unterscheidbar und lesbar sind.
  • Tastatur-Navigation: Die Website ist mit der Tastatur bedienbar
  • Vorlesefunktion: Auf der Website steht eine integrierte Vorlesefunktion zur Verfügung, mit der Inhalte direkt vorgelesen werden können. So wird der Zugang zu Informationen auch für Personen mit Seh- oder Lesebeeinträchtigungen erleichtert.
  • Leichte-Sprache-Seite: Eine separate Seite in Leichter Sprache bietet eine vereinfachte Erklärung der wichtigsten Inhalte und Funktionen, um den Zugang für alle Nutzergruppen zu erleichtern.
  • Anpassbare Schriftgrößen: Über eine auf der Website integrierte Einstellung kann die Schriftgröße individuell angepasst werden. Die Anpassung erfolgt unmittelbar auf der Seite, ohne dass externe Browsereinstellungen erforderlich sind.
  • Kontrastanpassung: Eine Funktion zur Erhöhung des Kontrasts steht zur Verfügung, um insbesondere sehbehinderten Personen die Nutzung der Seite zu erleichtern.
  • Strukturierte Überschriften: Überschriften folgen einer logisch absteigenden Reihenfolge
  • Klare Navigationsstruktur: Die Navigation ist konsistent und logisch aufgebaut, um eine einfache Orientierung zu gewährleisten.
  • Formularelemente sind mit Labels verknüpft
  • Skalierbarkeit: Die Inhalte der Website sind so gestaltet, dass sie beim Vergrößern durch Browser- oder Systemfunktionen ohne großen Qualitätsverlust lesbar bleiben.
  • Privatsphäre beim Einsatz von Barrierefreiheitsfunktonen: Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktonen gewährleisten die Privatsphäre der Nutzer.
  • Schutz vor visuellen Reizen: Vermeidung von visuelle Stimulationen, die fotosensitive Anfälle auslösen könnten.
  • Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen wird sichergestellt, dass die digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kontinuierlich verbessert werden, um eine hohe Zugänglichkeit und Sicherheit für alle Nutzer zu gewährleisten.
 

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständige Marktüberwachungsbehörde des Dienstleistungserbringers ist derzeit das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart. Telefon: +49 (0)711 123-0 E-Mail: poststelle@sm.bwl.de